Reaktiver Kinderschutz
Bezugnehmend auf die §§ 8a Abs. 4 S. 2 und 8b Abs. 1 SGB VIII sowie den § 4 Abs. 2 KKG besteht der Anspruch auf die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt zwei insoweit erfahrene Fachkräfte bereit.
Neben den unten angegebenen Kontaktdaten kann unter der Nummer der Familienservicestelle des Landkreises um Rückruf gebeten werden: 0172-3805982.
Beratung von Fachkräften
Die infofern erfahrene Fachkraft bietet Beratung nach § 4 KKG und § 8b Abs. 1 SGB VIII für Fachkräfte bei der Risikoeinschätzung einer Kindeswohlgefährdung an.
Zu den genannten Fachkräften gehören gemäß § 4 KKG:
- Medizinerinnen, Hebammen oder Entbindungspfleger oder Angehörige eines andere Heilberufes
- Psychologen / Psychologinnen
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und – berater
- Beraterinnen und Berater für Suchtfragen
- SozialarbeiterinneSien und Sozialarbeiter
- Lehrerinnen und Lehrer
- gem. § 8 b Abs. I SGB VIII alle Personen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen
Ansprechparterin / Ansprechpartner
Frau Engel Tel. 03391 – 688 5345
Herr Wolf Tel. 03391 – 688 5370
Siehe auch die Hinweise zur Einbeziehung der insofern erfahrenene Fachkräfte bei der Früherkennung und dem Treffen von frühen Maßnahmen in Konzept und Handbuch MEA.