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Reaktiver Kinderschutz

Bezugnehmend auf die §§ 8a Abs. 4 S. 2 und 8b Abs. 1 SGB VIII sowie den § 4 Abs. 2 KKG besteht der Anspruch auf die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt zwei insoweit erfahrene Fachkräfte bereit.
Neben den unten angegebenen Kontaktdaten kann unter der Nummer der Familienservicestelle des Landkreises um Rückruf gebeten werden: 0172-3805982.

Beratung von Fachkräften

Die infofern erfahrene Fachkraft bietet Beratung nach § 4 KKG und § 8b Abs. 1 SGB VIII für Fachkräfte bei der Risikoeinschätzung einer Kindeswohlgefährdung an.

Zu den genannten Fachkräften gehören gemäß § 4 KKG:

  • Medizinerinnen, Hebammen oder Entbindungspfleger oder Angehörige eines andere Heilberufes
  • Psychologen / Psychologinnen
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und – berater
  • Beraterinnen und Berater für Suchtfragen
  • SozialarbeiterinneSien und Sozialarbeiter
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • gem. § 8 b Abs. I SGB VIII alle Personen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen

Ansprechparterin / Ansprechpartner

Frau Engel Tel. 03391 – 688 5345

Herr Wolf Tel. 03391 – 688 5370

Siehe auch die Hinweise zur Einbeziehung der insofern erfahrenene Fachkräfte bei der Früherkennung und dem Treffen von frühen Maßnahmen in Konzept und Handbuch MEA.