Präventiver Kinderschutz
[vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]Eine Priorität im präventiven Kinderschutz legt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in den Auf- und Ausbau sowie in die Sicherung der Frühen Hilfen. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin definiert den Bereich der Frühen Hilfen unter Berücksichtigung eigener Schwerpunktsetzungen wie folgt.
Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie gemeinsam mit anderen Bezugspersonen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
In diesem Sinne werden Frühe Hilfen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin einerseits als proaktive bzw. frühzeitige Hilfen verstanden und andererseits beschreibt „früh“ auch die Zielgruppe der Hilfsangebote. Unter Berücksichtigung bindungstheoretischer Erkenntnisse fokussieren die Hilfsangebote Früher Hilfen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf die vorgeburtliche Phase und die nachgeburtlichen Lebens- und Entwicklungsphase der 0-6 Jährigen. Das Unterstützungsangebot richtet sich entsprechend an alle (werdenden) Mütter und Väter und ihre Kinder von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt.
Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden.
Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Mit dem Ende Früher Hilfen zu Beginn des Schuleintritts einerseits, aber auch den Grenzen Früher Hilfen bei Kindeswohlgefährdung müssen die Übergänge zu anderen Hilfe- und Unterstützungssystemen klar formuliert und ausgestaltet werden. Frühe Hilfen stellen entsprechend eine Säule in einem komplexen Hilfe- und Unterstützungssystem in Landkreis Ostprignitz-Ruppin dar.
(in Anlehnung an die Definition des Nationalen Zentrums)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]
Ansprechpersonen für den Kinderschutz im Landkreis OPR
Amt für Familien und Soziales Ostprignitz-Ruppin
Sachgebiet Prävention und Planung
Bereich Kinderschutz/ Netzwerkarbeit
• Frau Andrea Horn
Koordinatorin Kinderschutz/ Netzwerkarbeit und Frühe Hilfen
Tel.: 03391-688 5183
andrea.horn@opr.de
Fax: 03391- 688 5102
Heinrich- Rau-Str. 27-30
Zimmer 355
16816 Neuruppin
• Frau Elisa Henke
SB Kinderschutz/ Netzwerkarbeit
Tel.: 03391-688 5129
elisa.henke@opr.de
Fax: 03391-688 5102
Heinrich-Rau-Straße 27-30
Zimmer 360
16816 Neuruppin
Aufgaben der o. g. Mitarbeiterinnen sind u. a.:
• Aus- und Aufbau flächendeckender Präventionsangebote unter Beachtung von Präventionsketten
• Koordinierung bestehender Angebote
• Koordinierung der Frühen Hilfen
• Kooperationen: inter- wie auch multidisziplinäre Zusammenarbeit fördern
• Bedarfserhebungen/ Sozialraumanalyse/ Statistik
• Vernetzung der Sozialräume, Lenkungsgruppen und Angebote
• Unterstützung beim Aufbau verlässlicher und wirkungsorientierter Netzwerke
• Abschließen von Kooperationsvereinbarungen nach dem §8a Abs. 4 SGB VIII
• Strukturelle Beratungen gemäß §8b Abs. 2 SGB VIII zum Verfahren im Kinderschutz nach §8a Abs. 4 SGB VIII sowie §4 KKG
• Erarbeiten von verbindlichen Standards
• Beratung zur Handlungs- und Rechtssicherheit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]