[vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column width=“1/2″ dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]In Deutschland ist eine unüberschaubare Fülle von Präventionsprogrammen auf dem Markt. Nur wenige davon sind aussagekräftig evaluiert. Der Einsatz nicht effektiver Programme birgt das Risiko des vergeblichen Einsatzes von Ressourcen oder gar unerwünschter Ergebnisse.Deshalb ist die Initiative des Landespräventionsrates Niedersachsen nicht hoch genug zu schätzen, die „Grüne Liste Niedersachsen“ erarbeitet zu haben und diese zu pflegen. Diese gibt für Akteure einen wertvollen Überblick über die wichtigsten Programme, die in Deutschland eingesetzt werden.
Hier finden Sie den Wegweiser Entwicklungsförderung und Prävention des Deutschen Forums für Kriminalprävention, der für die Leitungen von Kitas und Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere sozialräumliche Akteure und kommunale Entscheider viele Hinweise auf Programme und Maßnahmen enthält. Doch stöbern Sie selbst.
Selbstverständlich sind auch Konzept und Handbuch MEA hier dargestellt. Maßnahmen der Verhaltensprävention der Kitas und der Grundschulen sowie solcher der weiterführenden Schulen werden empfohlen und notwendige Rahmenbedingungen beschrieben.
Handlungskatalog mit den Musterfallbeschreibungen im Konzept und Handbuch MIT-EIN-ANDER in Kita und Schule, Teil 2, Seiten 77 – 93(Link zu den Seiten)
Die ganze Vorarbeit am und mit dem Konzept, in dem letztlich bereits 2012 eine erste kleine Präventionskette dargestellt wurde führten über verschiedene Wege zum aktuellen Projekt EBEN MEA. Die Vernetzung sozialräumlicher Akteure soll die Fähigkeit befördern sinnvolle Präventionsmaßnahmen entlang des Entwicklungsverlaufes von Kindern und Jugendlichen zu verknüpfen. Es soll durch die Akteure eine frühzeitig beginnende, aufeinander aufbauende Entwicklungsförderung und Prävention in den Sozialräumen des Landkreises installiert werden.
Es kommt also nicht darauf an, jede noch so kleine Maßnahme zu evaluieren. Oft reicht es, sich der Wirkung über die Plausibilität der Maßnahme zu nähern und die Maßnahme im sozialräumlichen Netzwerk mit einer wirkungsorientierten Haltung umzusetzen.
Später empfehlenswerte weitere Ansätze, Programme und Maßnahmen der Entwicklungsförderung und Prävention im weitesten Sinne aus den Kommunen und dem Landkreis dargestellt.
[vc_row type=“grid“ video_bg=““ css=“.vc_custom_1544770344062{margin-top: 30px !important;margin-bottom: 40px !important;}“][vc_column dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]Die Präventionslandschaften des Landes Brandenburgs und Deutschlands sind sehr vielfältig. Auf den oberen Ebenen folgen die Gremien verschiedenen Hauptpräventionsfeldern zu denen sie ihre Kompetenzen bündeln. Integriertes Vorgehen kann in kommunalen Räumen gelingen. Mit diesem Informationsfeld wird der Versuch einer Übersicht gewagt. Zu den wichtigsten Gremien finden Sie den Zugang über die Links.
AKTIV für den Kinderschutz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist am 01.01.2012 ein Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz haben sich die Aufgaben im Kinderschutz verändert. Durch neue gesetzliche Regelungen werden alle Akteure und Akteurinnen gestärkt, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Bedeutung Kinderschutz
Aktiv für den Kinderschutz im Landkreis OPR bedeutet der Schutz für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren.
Kinderschutz ist ein gesetzlicher und auch gesellschaftlicher Auftrag.
Der Kinderschutz wird im Landkreis OPR in zwei Teilbereiche unterteilt.
1. Der präventive Kinderschutz
Zum präventiven Kinderschutz gehören die Bereiche: Frühe Hilfen, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sowie das aktive Zugehen auf Familien.
o Frühe Hilfen, d. h. frühe Förderung für alle (werdenden) Eltern, z.B.: Früherkennungsuntersuchungen, Angebote der Familienzentren etc.
o Angebote für Erziehungsberechtigte und ihre Kinder zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen nach dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII)
o aktives frühes Zugehen auf Familien, z.B. in Belastungssituationen, Erkennen von möglichen Gefährdungssituationen gemäß des Verfahrens zum Kinderschutz (§8a Abs. 4 SGB VIII und §4 KKG), Hilfe und Unterstützung bevor Meldung an das Amt für Familien und Soziales, Allgemeiner Sozialer Dienst getätigt wird
2. Der reaktive Kinderschutz
Der reaktive Kinderschutz umfasst das Tätigwerden von Fachkräften, wenn ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird.
o Handeln aller Fachkräfte zur Abwendung von Gefährdung für das Kindeswohl, z.B. Erstellen eines Schutzplans, Helferkonferenz, Meldung an den ASD etc.
o gezieltes Handeln der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei Erkennen von Gefährdung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII, z.B.: Hilfe zur Erziehung (§§27 – 34 SGB VIII), Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) etc.
Prävention und Reaktion werden jedoch nicht voneinander getrennt, sondern als Schnittstellen und Übergänge betrachtet.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“bounceIn“][vc_single_image image=“7630″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“/praeventiver-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“fadeIn“][vc_single_image image=“7479″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/reaktiver-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“fadeInDown“][vc_single_image image=“7478″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/aktuelles-zum-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=““][vc_single_image image=“7629″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/handlungs-und-rechtssicherheit/“][/vc_column][/vc_row]