Präventiver Kinderschutz

[vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]Eine Priorität im präventiven Kinderschutz legt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in den Auf- und Ausbau sowie in die Sicherung der Frühen Hilfen. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin definiert den Bereich der Frühen Hilfen unter Berücksichtigung eigener Schwerpunktsetzungen wie folgt.
Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie gemeinsam mit anderen Bezugspersonen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
In diesem Sinne werden Frühe Hilfen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin einerseits als proaktive bzw. frühzeitige Hilfen verstanden und andererseits beschreibt „früh“ auch die Zielgruppe der Hilfsangebote. Unter Berücksichtigung bindungstheoretischer Erkenntnisse fokussieren die Hilfsangebote Früher Hilfen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf die vorgeburtliche Phase und die nachgeburtlichen Lebens- und Entwicklungsphase der 0-6 Jährigen. Das Unterstützungsangebot richtet sich entsprechend an alle (werdenden) Mütter und Väter und ihre Kinder von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt.
Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden.
Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Mit dem Ende Früher Hilfen zu Beginn des Schuleintritts einerseits, aber auch den Grenzen Früher Hilfen bei Kindeswohlgefährdung müssen die Übergänge zu anderen Hilfe- und Unterstützungssystemen klar formuliert und ausgestaltet werden. Frühe Hilfen stellen entsprechend eine Säule in einem komplexen Hilfe- und Unterstützungssystem in Landkreis Ostprignitz-Ruppin dar.
(in Anlehnung an die Definition des Nationalen Zentrums)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column dp_animation=““][vc_column_text dp_animation=““]

Ansprechpersonen für den Kinderschutz im Landkreis OPR
Amt für Familien und Soziales Ostprignitz-Ruppin
Sachgebiet Prävention und Planung
Bereich Kinderschutz/ Netzwerkarbeit

• Frau Andrea Horn
Koordinatorin Kinderschutz/ Netzwerkarbeit und Frühe Hilfen
Tel.: 03391-688 5183
andrea.horn@opr.de
Fax: 03391- 688 5102
Heinrich- Rau-Str. 27-30
Zimmer 355
16816 Neuruppin

• Frau Elisa Henke
SB Kinderschutz/ Netzwerkarbeit
Tel.: 03391-688 5129
elisa.henke@opr.de
Fax: 03391-688 5102
Heinrich-Rau-Straße 27-30
Zimmer 360
16816 Neuruppin

Aufgaben der o. g. Mitarbeiterinnen sind u. a.:
• Aus- und Aufbau flächendeckender Präventionsangebote unter Beachtung von Präventionsketten
• Koordinierung bestehender Angebote
• Koordinierung der Frühen Hilfen
• Kooperationen: inter- wie auch multidisziplinäre Zusammenarbeit fördern
• Bedarfserhebungen/ Sozialraumanalyse/ Statistik
• Vernetzung der Sozialräume, Lenkungsgruppen und Angebote
• Unterstützung beim Aufbau verlässlicher und wirkungsorientierter Netzwerke
• Abschließen von Kooperationsvereinbarungen nach dem §8a Abs. 4 SGB VIII
• Strukturelle Beratungen gemäß §8b Abs. 2 SGB VIII zum Verfahren im Kinderschutz nach §8a Abs. 4 SGB VIII sowie §4 KKG
• Erarbeiten von verbindlichen Standards
• Beratung zur Handlungs- und Rechtssicherheit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Netzwerk Gesunde Kinder

Das Netzwerk Gesunde Kinder bietet Eltern für die Zeit von Schwangerschaft, Baby- & Kleinkindzeit:

SchwangerenCafé

  • Stärkung in einer neuen Lebensphase durch den Austausch untereinander„ … weil jede*r hier willkommen ist“

Babygruppen

  • Stärkung durch Austausch mit anderen Eltern, Information zur gesunden Entwicklung (z.B. Schlafen, Schreien, Ernährung, Motorik, Unfallverhütung…) sowie Lernen von Liedern & Fingerspielen (Sprachförderung)„ … weil andere Babys auch nicht durchschlafen“

ElternWissen

  • thematischer Austausch mit Expert*innen (z.B. Kinderkrankheiten, Elterngeld, Trotzalter…), Erste-Hilfe-am-Kind-Schulung oder praktische Anleitung (SchwangerenYoga, Kochen für Baby & Familie) „ … stark, weil wir vernetzt sind“

Ehrenamtliche*r Familienpat*in

  • individuelle Stärkung der Familie durch den Austausch mit einer*m geschulten Familienpat*in (Beziehungsaufbau, kein Babysitting).„Ein offenes Ohr in aufregenden Zeiten“

Die Angebote des Netzwerks Gesunde Kinder stehen allen Familien im Landkreis OPR kostenlos zur Verfügung.

 

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Reaktiver Kinderschutz

Bezugnehmend auf die §§ 8a Abs. 4 S. 2 und 8b Abs. 1 SGB VIII sowie den § 4 Abs. 2 KKG besteht der Anspruch auf die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt zwei insoweit erfahrene Fachkräfte bereit.
Neben den unten angegebenen Kontaktdaten kann unter der Nummer der Familienservicestelle des Landkreises um Rückruf gebeten werden: 0172-3805982.

Beratung von Fachkräften

Die infofern erfahrene Fachkraft bietet Beratung nach § 4 KKG und § 8b Abs. 1 SGB VIII für Fachkräfte bei der Risikoeinschätzung einer Kindeswohlgefährdung an.

Zu den genannten Fachkräften gehören gemäß § 4 KKG:

  • Medizinerinnen, Hebammen oder Entbindungspfleger oder Angehörige eines andere Heilberufes
  • Psychologen / Psychologinnen
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und – berater
  • Beraterinnen und Berater für Suchtfragen
  • SozialarbeiterinneSien und Sozialarbeiter
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • gem. § 8 b Abs. I SGB VIII alle Personen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen

Ansprechparterin / Ansprechpartner

Frau Engel Tel. 03391 – 688 5345

Herr Wolf Tel. 03391 – 688 5370

Siehe auch die Hinweise zur Einbeziehung der insofern erfahrenene Fachkräfte bei der Früherkennung und dem Treffen von frühen Maßnahmen in Konzept und Handbuch MEA.

 

Aktuelles zum Kinderschutz

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 079 Veröffentlicht am 30.06.2017

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig:

Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

 

Kinderschutz

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AKTIV für den Kinderschutz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist am 01.01.2012 ein Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz haben sich die Aufgaben im Kinderschutz verändert. Durch neue gesetzliche Regelungen werden alle Akteure und Akteurinnen gestärkt, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Bedeutung Kinderschutz

Aktiv für den Kinderschutz im Landkreis OPR bedeutet der Schutz für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren.
Kinderschutz ist ein gesetzlicher und auch gesellschaftlicher Auftrag.
Der Kinderschutz wird im Landkreis OPR in zwei Teilbereiche unterteilt.

1. Der präventive Kinderschutz

Zum präventiven Kinderschutz gehören die Bereiche: Frühe Hilfen, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sowie das aktive Zugehen auf Familien.
o Frühe Hilfen, d. h. frühe Förderung für alle (werdenden) Eltern, z.B.: Früherkennungsuntersuchungen, Angebote der Familienzentren etc.
o Angebote für Erziehungsberechtigte und ihre Kinder zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen nach dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII)
o aktives frühes Zugehen auf Familien, z.B. in Belastungssituationen, Erkennen von möglichen Gefährdungssituationen gemäß des Verfahrens zum Kinderschutz (§8a Abs. 4 SGB VIII und §4 KKG), Hilfe und Unterstützung bevor Meldung an das Amt für Familien und Soziales, Allgemeiner Sozialer Dienst getätigt wird

2. Der reaktive Kinderschutz

Der reaktive Kinderschutz umfasst das Tätigwerden von Fachkräften, wenn ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird.
o Handeln aller Fachkräfte zur Abwendung von Gefährdung für das Kindeswohl, z.B. Erstellen eines Schutzplans, Helferkonferenz, Meldung an den ASD etc.
o gezieltes Handeln der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei Erkennen von Gefährdung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII, z.B.: Hilfe zur Erziehung (§§27 – 34 SGB VIII), Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) etc.
Prävention und Reaktion werden jedoch nicht voneinander getrennt, sondern als Schnittstellen und Übergänge betrachtet.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row type=“grid“ video_bg=““][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“bounceIn“][vc_single_image image=“7630″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“/praeventiver-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“fadeIn“][vc_single_image image=“7479″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/reaktiver-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=“fadeInDown“][vc_single_image image=“7478″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/aktuelles-zum-kinderschutz/“][/vc_column][vc_column width=“1/4″ dp_animation=““][vc_single_image image=“7629″ img_size=“medium“ onclick=“custom_link“ dp_animation=““ link=“https://www.mea-netz.de/handlungs-und-rechtssicherheit/“][/vc_column][/vc_row]

Fortbildung „Trainer in Soziales Lernen“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind froh, einen Trainerkurs für „Soziales Lernen“ anbieten zu können. Die Herausforderungen für das soziale Miteinander steigen und viele Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Kitas und Horte wollen sich in Ihrer Arbeit diesen Aufgaben stellen. In diesem Kurs wird die Grundlage dafür gelegt, eigene Konzepte zu entwickeln und erfolgreich mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.

In Brandenburg ist der Kurs auch als Lehrerfortbildung anerkannt. Bitte entnehmen Sie die Nr. dem Anhang.
Anmeldeschluss ist der 23.22018 am Donnerstag dieser Woche. Ein paar Plätze sind noch frei. Bitte hängen Sie die Ankündigung aus oder leiten Sie an Interessierte weiter.

Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Lück
Vorstand Konflikthaus/Leiterin Schul-AG
c/o Sesenheimer Str.1
030-2164503

2018 Kurzfassung Flyer Soziales Lernen